Die "Ehe für alle" tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

Die "Ehe für alle" wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 von einer klaren Mehrheit der Stimmberechtigten und von allen Kantonen angenommen. Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Hingegen können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden.

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