Anpassung der AHV- und IV-Renten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen, ab dem 1. Januar 2021 die minimale AHV/IV-Rente um Fr. 10.- und die maximale Rente um Fr. 20.- zu erhöhen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'185 auf 1'195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'370 auf 2'390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Beträge gültig ab dem 1. Januar 2021