Eine Änderung des Zivilstandes kann Auswirkungen auf einige Leistungen haben, wie die Familienzulagen oder die Renten und je nach Fall, zur Aufteilung (Splitting) der Einkommen führen. Somit muss jede Änderung des Zivilstandes unmittelbar dem betreffenden Dienst mitgeteilt werden.

Ausserdem, zum Beispiel bei einer Namensänderung in Folge einer Heirat, kann die Ausgleichskasse, falls gewünscht, eine neue AHV-Karte erstellen, wenn die Angaben durch eine öffentliche Amtsstelle bestätigt wurden.
 

Einkommensteilung oder Splitting

Um die Alters- oder Invalidenrente einer geschiedenen Person berechnen zu können, werden vorab die Einkommen der Ehegatten/Ehegattinnen während der Ehejahre aufgeteilt und zur Hälfte für jeden/jede von ihnen berücksichtigt.

Diese Verfahren, genannt „Splitting“, berücksichtigt nur jene Kalenderjahre, während welchen beide Ehegatten/Ehegattinnen bei der AHV/IV versichert waren und erfolgt spätestens bei der Berechnung einer Rente.

Es ist allerdings vorzuziehen, den Antrag schnellstmöglich nach der Scheidung einzureichen um eine Verzögerung einer Leistungsberechnung zu verhindern. Die Anfrage kann individuell von einem der Ex-Partner eingereicht werden und bei einer beliebigen Kasse bei welcher ein Konto eröffnet ist.

Formulare

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AHV Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)
 
 
 
 
AHV Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)   DE   FR   IT   EN
Anmeldung für einen Versicherungsausweis
 
 
 
 
Anmeldung für einen Versicherungsausweis   DE   FR   IT   EN
Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
 
 
 
  Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes   DE   FR   IT
Merkblatt 01.02 - Splitting bei Scheidung
 
 
 
 
Merkblatt 01.02 - Splitting bei Scheidung   DE   FR   IT   EN

Kontakt

IK-Abteilung
Telefon
026 552 66 70
Abteilung Splitting
Telefon
026 552 66 80