Anspruchsberechtigte

Der Adoptionsurlaub richtet sich an erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Ab dem 1. Januar 2023 können Eltern, welche die Bedingungen erfüllen, von einem zweiwöchigen Urlaub profitieren.

Voraussetzungen

  • in den letzten neun Monaten vor der Aufnahme des Kindes im Sinne des AHVG versichert sein 
  • während diese Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben
  • im Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende sind


Dauer des Anspruchs

Der Adoptionsurlaub muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Kindes bezogen werden und beträgt zwei Wochen. Sind beide Elternteile erwerbstätig, können sie sich die zwei Wochen Urlaub frei teilen. Der Urlaub kann nicht gleichzeitig bezogen werden. 

Höhe der Zulage

Die Adoptionsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das unmittelbar vor dem Datum, welches im Nachweis über die Aufnahme des Kindes zur Adoption angegeben ist, bezogen wurde, maximal jedoch CHF 220.- pro Tag. 

Einreichung des Antrags

Der Antrag auf Adoptionszulagen muss der Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) zugestellt werden. Die Kontaktinformationen für die Kasse lauten wie folgt:

Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK)
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern
Tel : 058 462 64 25
E-Mail : info.eak@zas.admin.ch

Genfer Adoptionszulage

Eltern, die im Kanton Genf erwerbstätig sind und ein Kind unter acht Jahren zur Adoption aufnehmen, können gemäss dem Gesetz im Kanton Genf vom Adoptionsurlaub profitieren. Für weitere Informationen zu dieser Leistung bitten wir Sie, unsere Leistungsabteilung zu kontaktieren.

Formulare

Dokument Version DE Version FR Version IT Version EN
AdopE Anmeldung Adoptionsentschädigung
 
 
 
 
AdopE Anmeldung Adoptionsentschädigung   DE   FR   IT   EN
AdopE Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Adoptionsentschädigung
 
 
 
 
AdopE Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Adoptionsentschädigung   DE   FR   IT   EN
Memento 06.11 - Adoptionsentschädigung
 
 
 
 
Memento 06.11 - Adoptionsentschädigung   DE   FR   IT   EN

Kontakt

Abteilung Leistungen
Telefon
026 552 66 80