Corona-Erwerbsersatz-Entschädigung - Information Quarantänemassnahmen

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Kontaktquarantäne aufzuheben. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall wurden in diesem Sinne angepasst. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft.

Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.

Ausserdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Frist für die Antragsstellung bis zum 31. Mai 2022 läuft.

Für weitere Informationen, laden wir Sie ein die Medienmitteilung unter diesem Link zu besuchen.