Corona-Erwerbsersatz-Entschädigung – Aufhebung der Massnahmen

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, alle Einschränkungen, mit Ausnahme der Maskentragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen, ab dem 17. Februar 2022 aufzuheben.

Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung infolge Ausfall der Kinderbetreuung, Veranstaltungsverbot und Betriebsschliessung werden ebenfalls ab diesem Datum aufgehoben. Lediglich besonders gefährdete Personen haben bis zum 31. März 2022 weiterhin Anspruch auf die Entschädigung.

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