Betreuungsentschädigung für Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben künftig Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.

Unsere Internetseite wird in den nächsten Tagen aktualisiert, um diese Änderung der Zulagen zu berücksichtigen.