Angleichung der Erwerbsersatzleistungen für Eltern

Das Parlament hat eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes gutgeheissen, mit der die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) für die verschiedenen Anspruchsgruppen vereinheitlicht werden. Die Änderungen sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft. 

Die EO wurde ursprünglich eingeführt, um den Verdienstausfall der wehrpflichtigen Soldaten zu entschädigen. Heute deckt sie auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft ab. Anders als Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, hatten Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter sowie Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern oder Adoptiveltern bislang jedoch keinen Anspruch auf die Nebenleistungen der EO (Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten). Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, hat das Parlament eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes im Dezember 2025 gutgeheissen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 beschlossen, die Änderungen auf den 1. Juli 2027 in Kraft zu setzen. Mithilfe von vier Massnahmen werden die verschiedenen Leistungen für die Versicherten vereinheitlicht und damit an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.

Weitere Informationen zur Revision finden Sie unter folgendem Link:  https://www.admin.ch/de/newnsb/H1kkO6iNTyPiN3YFktVAY

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