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Was ist ein individuelles AHV-Konto und wozu dient es?

Der individuelle Kontoauszug ist ein von den Ausgleichskassen ausgestelltes Dokument, in dem die Einkommen,                die Beitragszeiten sowie die Betreuungsgutschriften eingetragen werden. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten.

Wozu dient der individuelle Kontoauszug der AHV?

Der individuelle Kontoauszug ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung. Er ermöglicht es,                              die Richtigkeit der Lohn- oder Einkommensbeträge, auf die Beiträge erhoben wurden, aber auch der Beitragszeiten zu überprüfen, um mögliche Lücken zu vermeiden, die die Höhe künftiger Leistungen verringern könnten. Es ist daher empfehlenswert, regelmäßig, etwa alle fünf Jahre, einen Antrag auf einen individuellen Kontoauszug zu stellen.

Wie beantrage ich den individuellen AHV-Kontoauszug?

Die Beantragung eines individuellen Kontoauszugs ist einfach und kostenlos. Dieser Antrag kann online über die Websites der Ausgleichskassen oder durch Ausfüllen des speziellen Formulars auf der Website der AHV gestellt werden. Vergessen Sie nicht, Ihre AHV-Nummer sowie Ihre Postadresse anzugeben. Aus Gründen der Vertraulichkeit wird Ihnen Ihr Auszug per Post zugestellt. Sie können Ihren Kontoauszug bei jeder AHV-Ausgleichskasse erhalten, bei der Sie Beiträge einbezahlt haben, oder indem Sie eine Ausgleichskasse beauftragen, alle Ihre Kontoauszüge bei den verschiedenen Kassen, bei denen Sie Beiträge gezahlt haben, zusammenzustellen. Im InfoRegister (https://www.inforegister.zas.admin.ch/InfoWeb/?lang=de) erfahren Sie, welche Ausgleichskassen ein individuelles Konto auf Ihren Namen führen.

Was kann ich tun, wenn ich auf meinem individuellen Konto einen Fehler oder eine Lücke feststelle?

Bei einem Fehler oder einer Lücke im Kontoauszug kann man bei der Ausgleichskasse, die das betreffende individuelle Konto führt, eine Korrektur beantragen. Es wird auch empfohlen, alle Belege wie Lohnausweise oder Nachweise der Lohnzahlung aufzubewahren, um eine Korrekturanfrage zu erleichtern. Zur Information: Das Einkommen des laufenden Jahres wird erst im Folgejahr eingetragen, und das Einkommen des Vorjahres kann ebenfalls nicht auf dem Auszug erscheinen, wenn die entsprechende Lohnerklärung noch nicht verarbeitet wurde oder die Beiträge noch nicht endgültig festgesetzt wurden.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106.2

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