Digitalisierung der EO-Anträge

Ab 2026 müssen Personen, die Dienst in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz leisten sowie an Kaderausbildungskursen von Jugend und Sport teilnehmen, ihre Anträge auf Erwerbsausfallentschädigung (EO) über eine digitale Plattform einreichen.

Die Einführung des neuen Systems beginnt am 1. Februar 2026 und startet mit den Jugend und Sport-Kursen. Im Verlauf des Jahres 2026 werden die übrigen Dienstarten (Armee, Zivildienst und Zivilschutz) schrittweise in die Online-Plattform integriert. Das bisherige EO-Papierformular wird damit abgeschafft.

Verfahren für dienstleistende Personen:

Nach Abschluss einer Dienstperiode erhält die dienstpflichtige Person eine Benachrichtigung (per SMS oder E-Mail) mit der Aufforderung, sich im Portal anzumelden, sowie dem Hinweis, dass die betreffende Dienstperiode dort erfasst ist.

Nach dem Einloggen überprüft oder ergänzt die Person ihre Angaben und gibt den Namen ihres/seiner Arbeitgeber(s) oder ihres letzten Arbeitgebers beim Diensteintritt an. Auf dieser Grundlage ermittelt das Portal die zuständige Ausgleichskasse und übermittelt ihr den Fall.

Verfahren für die Ausgleichskasse:

Nach Eingang des Antrags prüft die Ausgleichskasse diesen und übermittelt ein ergänzendes Formular an den/die Arbeitgeber oder an die dienstleistende Person, um die für die Berechnung und Auszahlung der Entschädigung erforderlichen Lohndaten zu erhalten.

Verfahren für die Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber erhält ein Formular von der Ausgleichskasse. Dieses ist mit den Lohndaten auszufüllen, zu unterzeichnen und an die Ausgleichskasse zurückzusenden. Das Formular kann wie folgt übermittelt werden :

·       Per Post an: Ausgleichskasse FER CIFA, Spitalgasse 15, 1700 Freiburg

·       Per Email an die Adresse: apg@cifa.ch

Wichtige Informationen:

Mit diesem neuen Verfahren wird die Ausgleichskasse eine vermittelnde Rolle einnehmen, da sie den an den Arbeitgeber gerichteten Fragebogen selbst erstellt und das Dossier erst nach Eingang sämtlicher Unterlagen bearbeiten kann. Durch die Einführung dieses zusätzlichen Schrittes können längere Bearbeitungszeiten entstehen. Damit dieses neue Verfahren effizient funktioniert, ist die aktive Mitwirkung aller Beteiligten notwendig.

Die bisherigen Papierformulare und die neuen digitalen Formulare werden während einer gewissen Übergangszeit parallel bestehen, bis das aktuelle Verfahren vollständig durch das digitale EO-System ersetzt ist. Während dieser Übergangsphase sind die verschiedenen Formulare nicht untereinander austauschbar. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass jedes Formular in seinem ursprünglichen Format bearbeitet wird.

Die Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten der Erwerbsausfallentschädigungen ändern sich nicht. Ebenso sind die übrigen Leistungen bei Erwerbsausfall (Mutterschaftsentschädigung, Zulage für den anderen Elternteil, Adoptionszulage, Betreuungsentschädigung) von diesem Projekt nicht betroffen.

Bei Fragen zum digitalen EO-Portal (Zugangsdaten, Zugriff, technische Probleme) wenden Sie sich bitte an die Zentrale Ausgleichsstelle.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung

Freundliche Grüsse

Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2

 

Abteilung EO
Telefon
026 552 66 80
E-Mail