Sozialversicherungsabkommen mit Moldau unterzeichnet

Die Schweiz und die Republik Moldau haben am 2. Juni 2025 in Bern ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Das Abkommen gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. 

Das Abkommen fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Staat erleichtert. Darüber hinaus enthält das Abkommen eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbrauch.

Die Pressemitteilung des BSV finden Sie hier.

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