Beiträge als Nichterwerbstätige

Jede nichterwerbstätige Person über 20 Jahre, die das Referenzalter noch nicht erreicht hat und in der Schweiz wohnhaft ist, muss Beiträge an die AHV/IV/EO zahlen. Das Einhalten dieser Verpflichtung verhindert Beitragslücken bei der Festlegung zukünftiger Leistungen.

Eine nichterwerbstätige Person muss keine Beiträge bezahlen, wenn ihr/e Ehepartner/in eine Erwerbstätigkeit im Sinne der AHV ausübt und mindestens das Doppelte des Minimalbeitrags (CHF 1'028.-) bezahlt.

Die jährlichen Beiträge liegen zwischen CHF 514.- für eine Summe des Vermögens bzw. mit 20 multiplizierten jährlichen Renteneinkommens von weniger als CHF 340‘000.- und CHF 25'700.- jährlich, falls die Summe gleich oder höher ist als CHF 8‘740‘000.-.

Um die jährlichen Beiträge zu bestimmen, steht Ihnen die Beitragsberechnung Nichterwerbstätige zur Verfügung.

Beitragsberechnung Nichterwerbstätige

 

Unserer Institution ist es erlaubt, nichterwerbstätige Personen anzuschliessen, welche sich frühestens im Kalenderjahr ihres 58. Geburtstages in Vorrente befinden und welche zuvor als Selbständigerwerbende oder Mitarbeiter einer uns angeschlossenen Firma versichert war.

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