Versicherungsausweis

Der Versicherungsausweis, besser bekannt als AHV-Karte, wird in der Regel nur einmal ausgestellt für alle Versicherten, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen.

Auf diesem erscheinen der Name, der Vorname, das Geburtsdatum und die 13 stellige Versichertennummer.

Sollte ein Fehler auf der Karte festgestellt werden, ist unsere Kasse unverzüglich zu informieren. Je nach Fall, wird unsere Institution den Versicherten auffordern, ein Formular zur Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes zu vervollständigen.

Bei Namensänderung (Heirat, Scheidung) muss dem Antragsformular für einen Versicherungsausweis eine Kopie eines Personalausweises beigelegt werden. Bei Arbeitnehmern obliegt diese Aufgabe dem Arbeitgeber.


Versicherungsnachweis

Dieses Dokument beweist dem Versicherten, dass sein Arbeitgeber ihn bei seiner Ausgleichskasse gemeldet hat.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 1. Juni 2016 von Artikel 136 der AHVV über die Anmeldung des Personals, wird diese Verpflichtung jedoch erlassen.

Der Arbeitgeber muss jedoch jederzeit in der Lage sein, den neuen Mitarbeiter ohne Zweifel während seiner Anstellung identifizieren zu können, um ihn spätestens bei der Estellung der Lohnbescheinigung vom Vorjahr, anmelden zu können.

Trotzdem empfiehlt unsere Kasse, weiterhin systematisch die Anmeldungen der neuen Mitarbeiter fortzuführen. Eine verbindliche Massnahme um die obligatorischen Leistungen wie die Familienzulagen und Erwerbsausfallentschädigungen für Mutterschaft und Militärdienst beanspruchen zu können.
 

Individuelles Konto

Sobald die Ausgleichskasse einen neuen Versicherten erfasst, wird ein individuelles Konto zu seinen Gunsten eröffnet, um seine deklarierten Einkommen, sowie die Beitragsdauer einzutragen.
Die Nummern der Ausgleichskassen, die für einen Versicherten ein individuelles Konto führen, können unter Inforegister der zentralen Ausgleichskasse abgefragt werden. 
 

Auszug aus dem Individuellen Konto

Es wird jedem Versicherten empfohlen, mindestens alle 5 Jahre einen Kontoauszug zu bestellen, um die Genauigkeit der erfassten Beträge zu überprüfen.
Um eine Gesamtübersicht Ihrer Einkommen zu erhalten, können Sie Auszüge sämtlicher, für Sie bei der AHV geführten Konti, bestellen. Bitte beachten Sie, dass Einkommen des laufenden Jahres erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt sind.

Im Falle einer Beanstandung oder Berichtigung der Einträge sind Sie gebeten, mit der betreffenden AHV-Kasse innert 30 Tagen Kontakt aufzunehmen.

BESTELLFORMULAR FÜR EINEN KONTOAUSZUG (IK)

Die nachstehenden Rubriken sind vollständig auszufüllen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Kontenauszüge nur an die Postadresse (nicht Postfach) der namentlich bekannten Person verschickt werden können.

Betrifft
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Versicherten-Nummer (*)
Die Versicherungsnummer ist ungültig 756.xxxx.xxxx.xx
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Telefon
026 552 66 70