13. AHV-Rente

An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen.

  • Damit wird in einem ersten Schritt ein neuer Artikel 197 Ziffer 12 der Bundesverfassung geschaffen. Ab dem Jahr 2026 werden die Ausgleichskassen eine 13. Altersrente ausrichten.
  • Das Bundesparlament muss nun in einem zweiten Schritt das AHV-Gesetz anpassen.
  • In einem dritten Schritt wird der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur 13. AHV-Rente erlassen. Gleichzeitig werden die Richtlinien für die Durchführung veröffentlicht. Bis dahin können sich Interessierte über den Stand des Dossiers "13. AHV-Rente" informieren hier.

Erst wenn diese drei Schritte – voraussichtlich im Herbst 2025 - abgeschlossen und klare Regelungen für die 13. Altersrente geschaffen sind, können die Ausgleichskassen als Durchführungsverantwortliche ihre Versicherten über das konkrete Vorgehen informieren.

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Auslgeichskasse FER CIFA 106.2