Ausbildungszulage – Allgemeine Informationen

Die Ausbildungszulage ist eine Familienzulage, welche Familien finanziell unterstützt, wenn sich ihre Kinder nach der obligatorischen Schulzeit in einer anerkannten Ausbildung befinden.

Sie wird grundsätzlich ab Beginn einer nachobligatorischen Ausbildung ausgerichtet, frühestens ab dem vollendeten 15. Altersjahr und längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ausbildung muss von einer anerkannten Ausbildungsstätte oder einer zuständigen Institution bestätigt werden.

 Erforderliche Unterlagen

Damit die Ausbildungszulage ausgerichtet werden kann, ist bei der erstmaligen Anmeldung sowie bei jeder Verlängerung oder Erneuerung der Ausbildung eine aktuelle Ausbildungsbestätigung einzureichen.

Änderungen der persönlichen Situation (der Abschluss oder Abbruch der Ausbildung, ein Wechsel der Ausbildungsstätte, eine Erwerbstätigkeit des Kindes in Ausbildung, etc.) sind uns unverzüglich mitzuteilen, damit der Anspruch korrekt geprüft und die Leistungen entsprechend angepasst werden können.

 Wichtiger Hinweis

Ab sofort wird der Anspruch auf die Ausbildungszulage nur noch bis zu dem auf der eingereichten Ausbildungsbestätigung angegebenen Enddatum verlängert.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Ausgleichskasse FER CIFA 106.2

Abteilung Familienzulagen
Telefon
026 552 66 60