Verzögerung der Bearbeitung aufgrund eines Updates bei der Zentralen Ausgleichsstelle

Das Inkrafttreten der AHV-Reform 21 am 1. Januar 2024 wird auf Schweizer Ebene mehrere umfangreiche technische Anpassungen erfordern.

Konkret wird der elektronische Austausch mit den Bundesregistern, der die Kontrolle und Zuweisung von AHV-Nummern für neue Mitarbeiter ermöglicht, während des Zeitraums vom 15. Dezember 2023 bis zum 8. Januar 2024 ohne mögliche Ausnahmeregelung teilweise unterbrochen.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag auf Zuteilung einer AHV-Nummer frühzeitig zu stellen und so den Zeitraum zu vermeiden, in dem es uns leider nicht möglich sein wird, Ihnen diese Informationen innerhalb der üblichen Fristen zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Fragen zu diesem Thema natürlich jederzeit zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Ihre AHV-Auslgeichskasse FER CIFA 106.2

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