Selbstständiger - Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital

Für das Jahr 2023 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 2 % des im Betrieb investierten Eigenkapitals abgezogen werden.

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV «der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank». Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken «Pfandbriefinstitute», «Geschäftsbanken» sowie «Industrie und Handel» mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 1,896%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2023 ein Zinssatz von 2 % resultiert.

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