COVID-19 - Neuheiten ab dem 1. April 2021

Am 19. März 2021 hat das Parlament verschiedene Anpassungen des COVID-19-Gesetzes verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. April 2021 in Kraft.

 

Hier sind die Neuheiten:

  • Die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen werden bis 30. April 2021 verlängert.;
  • Die Umsatzeinbusse liegt bei mindestens 30 Prozent (vorher 40 resp. 55 Prozent);
  • Die Anmeldefrist für sämtliche CEE-Leistungen wird bis 31. Dezember 2021 verlängert (vorher 30. Juni 2021).

 

Kreisschreiben über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Für weitere Informationen, konsultieren Sie unsere Internetseite betreffend den Massnahmen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen.